DER STAAT GEGEN FRITZ BAUER

Die „Stunde Null“ in Deutschland, es hat sie nie gegeben. Die „Entnazifizierung“ in Ost und West geriet recht schnell ins Stocken, als das Funktionieren des Staatswesens, der Verwaltung, von Justiz und Polizei in den Vordergrund trat gegenüber einer juristischen Aufbereitung und Abrechnung mit den Tätern und Mitläufern des Nazi-Regimes.

All das ist mittlerweile, oft auch erst durch wissenschaftliche Aufarbeitung in der jüngeren und jüngsten Vergangenheit, klar dokumentiert. Im Westen stand für die Alliierten der ideologische Kampf gegen den Ostblock schnell im Vordergrund, den Deutschen war es recht.

Der Wiederaufbau und das Wirtschaftswunder hatten ja dazu geführt, dass man wieder wer war. Und jene, die im braunen Sumpf, der ja bald schon 10, 20 Jahre zurück lag, herumstocherten, konnte man als „Nestbeschmutzer“ verunglimpfen.

So jemand war der 1903 geborene, aus einer jüdischen Familie stammende Jurist Fritz Bauer, der als Generalstaatsanwalt in Hessen einen maßgeblichen Beitrag zum Zustandekommen und Ablauf der Frankfurter Auschwitzprozesse, sowie zur Festnahme von Adolf Eichmann leistete – und das gegen den massiven Widerstand des Justizapparates.

„Der Staat gegen Fritz Bauer“ zeichnet eindrucksvoll den Kampf Bauers für Gerechtigkeit und gegen die Schmutzkampagne anderer Juristen und Bürokraten nach. Es ist eine im Grunde spannende Geschichte, die allerdings etwas unter der filmischen Umsetzung leidet: zu fernsehfilmartig, zu clean ist diese.