THE TEXAS CHAINSAW MASSACRE 2

Mit „Blutgericht in Texas“ („The Texas Chainsaw Massacre“) schuf Tobe Hooper 1974 einen nihilistischen Klassiker des Horrorgenres – oft kopiert, aber nie erreicht. Auch Hooper selbst, der im letzten Jahr verstarb, konnte nie wieder an die brutale Intensität seines an die Geschichte des real existierenden nekrophilen Serienmörders Ed Gein angelehnten Terrorfilms anknüpfen.

Nach einigen mäßig erfolgreichen Versuchen, sich im Mainstreamkino zu etablieren, entstand zwölf Jahre später mit Dennis Hooper in der Hauptrolle eine deutlich gewalttätigere Fortsetzung von „The Texas Chainsaw Massacre“, die aber bei vielen Fans des Originals auf Ablehnung stieß, da Hooper damit quasi seinen eigenen Film parodierte.

So war etwa das offizielle Filmplakat dem der Teenagerkomödie „Breakfast Club“ nachempfunden. Aus echtem Horror wurde eine makabere und geschmacklich grenzwertige Komödie. Schon „Blutgericht in Texas“ hatte massive Probleme mit dem deutschen Jugendschutz und wurde 1985 auf Video beschlagnahmt.

Erst vor einigen Jahren konnte der Rechteinhaber Turbine den Film von Indizierung und Beschlagnahmung befreien, seitdem ist „Blutgericht in Texas“ in ungeschnittener Form wieder frei verkäuflich.

Ein noch härteres Schicksal erlitt die Fortsetzung, die während der Vorführung der englischen Originalfassung 1990 im Münchner Werkstattkino beschlagnahmt wurde. Eine (schlechte) deutsche Synchronisation wurde erst für ein Bootlegrelease erstellt und ist auch auf dem Release von „The Texas Chainsaw Massacre 2“ enthalten, der inzwischen auch in preisgünstiger Amaray-Form erschien (hinsichtlich des Bonusmaterial leicht abgespeckt), nachdem es zuerst nur eine deutlich teurere limitierte Mediabook-Veröffentlichung gab.

Denn auch bei der Fortsetzung gelang es Turbine, den Film endlich aus den Fängen des deutschen Jugendschutzes zu befreien.