HEXEN GESCHÄNDET UND ZU TODE GEQUÄLT

Dem Label Turbine gelang es in der Vergangenheit schon häufiger, bei kontroversen, in Deutschland Opfer des Jugendschutzes gewordenen Werken der Filmgeschichte, wie zuletzt „The Texas Chainsaw Massacre 2“, die langjährige Beschlagnahmung und Indizierung aufzuheben und sie in exzellenter Qualität der interessierten Öffentlichkeit wieder zugänglich zu machen. 2016 gelang ihnen das auch bei „Hexen bis aufs Blut gequält“ von 1969 (Regie führten zu zwei Dritteln Adrian Hoven und zu einem Drittel Michael Armstrong), versehen mit 160 Minuten Bonusmaterial. Jetzt folgte auch die „Fortsetzung“ mit dem charmanten Titel „Hexen geschändet und zu Tode gequält“ in ähnlich guter Qualität und mit reichlich Bonusmaterial versehen, bei dem Hoven komplett die Regie übernahm, der hierzulande vor allem als Schauspieler bekannt war („Die Drei von der Tankstelle“). Ähnlich spekulativ wie bei den damaligen „Schulmädchen-Report“-Filmen, die vorgaben, eine wahrheitsgetreue Darstellung des sexuellen Verhaltens junger Mädchen zu liefern, ging es bei „Hexen bis aufs Blut gequält“ und dem Nachfolger um die Hexenverfolgung, die ihren Höhepunkt in Europa in den Jahren 1550 bis 1650 hatte, und über 50.000 angeblichen Hexen und Zauberern das Leben kostete. Insofern ist es ein wenig geschichtsvergessen, wenn sich heutzutage gewisse Herren als Opfer einer „Hexenjagd“ inszenieren, selbst wenn sie mit dem Teufel im Bunde stehen. Im Gegensatz zum noch halbwegs seriösen „Der Hexenjäger“ von Michael Reeves von 1968 waren die beiden international besetzten und auf eine abseitige Art immer noch recht unterhaltsamen Hoven-Machwerke nur ein Anlass zur Inszenierung sadistischer, mal mehr mal weniger expliziter Folterungen von Frauen ohne großen sittlichen Nährwert.

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