Abtreibung legalisieren - jetzt

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Die Kampagne gegen den § 218

Selbst in der ansonsten überwiegend zur emanzipatorischen Linken zu zählenden, die herrschenden Verhältnisse grundsätzlich infrage stellenden Punk/Hardcore-Szene brechen sich in deren in- und externen Diskursen bisweilen konservative, homophobe oder antifeministische Argumentationslinien Bahn. Dies gilt auch für reaktionäre Positionen der sogenannten Pro-Life-Bewegung, etwa im Song „The cord is cut“ der Anarch@-Punkband CONFLICT vom 1988er Album „The Final Conflict“. Dass Punx, seien sie nun vegan, straight edge, anarchistisch oder kommunistisch, immer nur Pro-Choice sein sollten, verdeutlicht die landesweite Kampagne gegen den § 218, die im Folgenden kontextualisierend vorgestellt werden soll.

Von der am 26. Februar 1900 in Heidenheim an der Brenz geborenen Ärztin Else Kienle, die 1931 zusammen mit Friedrich Wolf wegen „gewerbsmäßiger Abtreibung“ festgenommen und in U-Haft verbracht wurde, sind zwei Aphorismen überliefert, die die wichtigsten Aspekte des Ringens um die ersatzlose Streichung des Abtreibungsparagrafen 218 aus dem Strafgesetzbuch prägnant auf den Punkt bringen:
1. „Es gibt keine absolute moralische Begründung, die ein Gesetz ewig und unabänderlich machen kann. Gesetze sind von Menschen für Menschen gemacht und müssen sich mit ihnen [und den Verhältnissen, in denen sie leben] wandeln.“
2. „Bei der Eroberung des Rechts über den eigenen Körper [hat sich der Kampf der Frau um Selbstbestimmung zu entscheiden]. So wenig es für den Mann einen Zwang zur Zeugung [gibt], so wenig [darf] die Frau zum Gebären gezwungen werden.“

Schmerzhafte Tatsache ist, dass beide Sentenzen ihre inhaltliche Validität noch heute besitzen: Der § 218 ist das 1871 im wilhelminischen Kaiserreich zur rechtlichen Norm geronnene, von Cis-Männern geschriebene Abtreibungsverbot. Er hat – trotz aller Modifikationen und Liberalisierungen über die Jahrzehnte hinweg – bis heute Bestand. Und er stellt immer noch den „gesetzlichen Rahmen“ dar, innerhalb dessen der „willkürlichen“ Dispositionsfreiheit der Schwangeren entgegengewirkt werden soll: Eine Abtreibung wird rechtlich (und damit auch gesellschaftlich) grundsätzlich missbilligt. Die „Eroberung des Rechts“ gebärfähiger Menschen, selbst über ihre eigenen Körper bestimmen zu können – wie es sich schon Else Kienle erhofft hatte –, wurde ebenfalls nicht erreicht. Selbst das „Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche“ (§ 219a) existiert noch.

Weil dies alles ein untragbarer Zustand ist, ist eine äußerst breit aufgestellte Kampagne unter dem Motto „Abtreibung legalisieren – jetzt“ an den Start gegangen, die vom 16.09. bis zum 08.12.2024 zwölf Wochen lang mit bundesweit koordinierten Aktionen ein starkes Signal an die politischen Entscheidungsträger:innen gesendet hat. Die Höhepunkte der Kampagne waren die beiden zeitgleich stattfindenden Großdemonstrationen in Berlin und in Karlsruhe vor das dortige Bundesverfassungsgericht, an denen mehrere Tausend Menschen teilgenommen haben. Die §§ 218 ff. StGB müssen noch in der Legislaturperiode der heftig strauchelnden Ampel-Regierung ersatzlos gestrichen werden; danach wird die autoritäre Formierung so weit vorangeschritten sein, dass CDU und AfD zusammen so viele Wähler:innenstimmen auf sich vereinigt haben werden, dass die komplette Zurücknahme reaktionärer, antifeministischer Gesetzgebungsbestimmungen und Behördenanweisungen in noch weitere Ferne gerückt sein wird.

Wie oben ausgeführt, gibt es den § 218 im Kern bereits seit 1871. Er erkennt gebärfähigen Menschen das Recht ab, über ihren eigenen Körper zu bestimmen; er kriminalisiert sie, wenn sie eigenständig über ihre Reproduktionsfähigkeit zu entscheiden gedenken. Im Aufruf der Kampagne heißt es: „Abtreibungen sind in Deutschland strafbar. Zwar wird bis zur 12. Schwangerschaftswoche keine Strafe verhängt; dafür müssen sich Schwangere aber beraten lassen und eine Wartezeit zwischen Beratung und Abtreibung einhalten. Das entmündigt Schwangere!“

Dieser patriarchale staatliche Angriff auf die Rechte gebärfähiger Menschen wurde von Anfang an nicht unwidersprochen hingenommen. Der Kampf gegen die Verrechtlichung des Abtreibungsverbots hat hierzulande die letzten 150 Jahre feministischer Bewegungen begleitet und geprägt. Trotz vielfältiger Proteste unterschiedlicher Frauen*bewegungen, feministischer Strömungen und vieler Generationen von Aktivist:innen konnte dieses unsägliche Gesetz nicht gekippt, sondern nur abgemildert werden. Weiterhin gilt, dass das Recht auf körperliche Selbstbestimmung aberkannt wird, dass private Lebensplanungen bevölkerungspolitischen Maßstäben unterworfen werden. Weiterhin gilt, dass Abtreibung kein selbstverständliches Grund- und Menschenrecht ist, sondern das jeweilige Herrschaftssystem unter bestimmten restriktiven Bedingungen von einer Strafverfolgung absieht. Es ist ein Skandal, dass die gesetzlichen Vorgaben zu Abtreibungen zwischen verschiedenen Tötungsdelikten eingereiht sind.

Obwohl es in der Bundesrepublik in den vergangenen Jahrzehnten gewisse Erfolge und kleine Lockerungen gegeben hat und die Kriminalisierung dementsprechend etwas eingeschränkt wurde, wenn es zur selbstbestimmten Einforderung oder Umsetzung reproduktiver Rechte gekommen war, haftet der nach wie vor handlungsleitenden rechtlichen Regelung zu Schwangerschaftsabbrüchen auf der einen Seite der von Erzkonservatismus durchdrungene Mief der 1950er Jahre an. Auf der anderen Seite kann aber ganz aktuell in vielen Staaten, in denen rechte Bewegungen und Parteien stärker wurden oder gar an die Schalthebel staatlich-institutioneller Macht gelangt waren, ein damit einhergehender patriarchaler Backlash beobachtet werden, der sich selbstverständlich immer auch in verschärften Abtreibungsverboten und anderen antifeministischen Gesetzen niederschlägt. Selbst in Ländern, in denen Abtreibungen theoretisch nicht strafbar sind oder zumindest unter bestimmten Bedingungen straffrei bleiben, ist es in der Praxis oft nicht einfach, davon Gebrauch zu machen. Der politische Druck von antifeministischen Kreisen oder jeweils dominierenden reaktionären Religionsgemeinschaften, und permanente Anfeindungen oder Angriffe durch rechte „Lebensschützer:innen“ halten viele Kliniken und Gynäkolog:innen davon ab, Abbrüche vorzunehmen – auch dann, wenn sie eigentlich legal sind.

In vielen Nationalstaaten hat sich aber auch der rechtliche Rahmen verschlechtert. Im Zuge der allgemeinen Rechtsentwicklung und autoritären Formierung haben reaktionäre, erzkonservative, rechte Regierungen die bestehenden Gesetze noch weiter verschärft und kriminalisieren Abtreibungen noch stärker. Es gibt Länder auf der Welt, in denen ein komplettes Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen herrscht (selbst nach Vergewaltigungen!) – und bei „Zuwiderhandlungen“ 20 Jahre Haft im Raum stehen!

Glücklicherweise existieren überall, selbst in den diktatorischsten, staatsterroristischsten Ländern, feministische Bewegungen, die dafür kämpfen, dass Frauen straffrei über ihre eigenen Körper verfügen können. In vielen Fällen sind diese Kämpfe lebensgefährlich für die, die sie führen oder unterstützen. Dass solche Kämpfe aber auch erfolgreich sein können, beweist die Situation in Argentinien: Dort wurde eine umfassende Verbesserung des Selbstbestimmungsrechts durchgesetzt. Das Anfang 2021 installierte neue Gesetz legalisiert Schwangerschaftsabbrüche nicht nur, sondern garantiert den uneingeschränkten Zugang, indem es Staat und Gesellschaft in die Pflicht nimmt. Außerdem wird Schwangeren, die den Abbruch mit ihrer wirtschaftlichen Notlage begründen, ein mehrjähriges Unterstützungsprogramm angeboten, damit nicht die pure Armut ihre reproduktive Selbstbestimmung einschränkt. Unter Mileis rechter Regierung steht nun aber auch dies wieder auf der Kippe.

Jedenfalls hat die derzeitige Ampel-Regierung im Koalitionsvertrag angekündigt, das „Abtreibungsrecht“ zu „überarbeiten“ – eines der vielen Wahlversprechen, die sie nie gehalten hat. Und das, obwohl laut einer repräsentativen Umfrage, die vom Bund selbst in Auftrag gegeben wurde, 75% für eine ersatzlose Streichung des § 218 sind. Deshalb muss es noch in dieser Legislaturperiode, die durchaus auch schon früher zu Ende gehen könnte, zu einer Umsetzung dieses koalitionsvertraglichen Versprechens und damit zur Legalisierung von Abtreibungen kommen.

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